Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reden von Steffen Griesel, Freier Theologe

Stand: 01.01.2022


Steffen Griesel
Freier Theologe

Züschener Str. 17
34560 Fritzlar

Telefon: +49 (0) 176 363 00 531 

E-Mail: [email protected]

Steuernummer: 024 822 60565

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Steffen Griesel – nachstehend „Dienstleister“ genannt – und seinen Vertragspartnern – nachstehend „Auftraggeber“ genannt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Dienstleister erbringt Leistungen als freier Redner, insbesondere für Zeremonien wie Hochzeiten, Jubiläen, Trauerfeiern sowie vergleichbare persönliche Anlässe.

2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Übereinkunft.

2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Auftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

3.2 Der Auftrag kann direkt durch Privatpersonen, Angehörige, Veranstalter oder durch Vermittler (z. B. Bestattungsunternehmen oder Eventagenturen) erfolgen.

3.3 Sofern der Auftrag über einen Vermittler erfolgt, gilt der jeweilige Kunde ebenfalls als Auftraggeber.

3.4 Rechnungsempfänger ist der Auftraggeber, der den Auftrag tatsächlich erteilt.

3.5 Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der individuellen Vereinbarung.

4. Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

4.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel Vorbereitungsgespräch(e), Erstellung einer individuellen Rede sowie die Durchführung der Zeremonie.

4.2 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtungen durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen.

4.3 Der Dienstleister verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen. Sollte die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, Krankheit oder unvorhersehbare Umstände nicht möglich sein, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

4.4 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können von beiden Vertragsparteien schriftlich beantragt werden. Anpassungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien.

4.5 Soweit Inhalte oder Materialien des Auftraggebers in die Rede einfließen, versichert dieser, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

5. Rücktritt und Kündigung

5.1 Beide Vertragspartner können aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5.2 Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Dienstleister.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Es gilt der individuell vereinbarte Festpreis für die vereinbarte Leistung.

6.2 Der Festpreis umfasst in der Regel Vorbereitungsgespräch(e), Erstellung der individuellen Rede, Durchführung der Zeremonie sowie die Anfahrt zum Veranstaltungsort.

6.3 Zur verbindlichen Reservierung des Termins ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Erst mit Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.

6.4 Der verbleibende Restbetrag ist spätestens nach Durchführung der Zeremonie ohne Abzug zahlbar.

6.5 Zusätzliche Fahrt- oder Reisekosten werden grundsätzlich nicht berechnet. Der vereinbarte Preis versteht sich als transparenter Gesamtpreis ohne versteckte Kosten.

6.6 Sollte der Veranstaltungsort außergewöhnlich weit entfernt sein oder eine Übernachtung erforderlich werden, erfolgt hierzu vorab eine individuelle Abstimmung mit dem Auftraggeber.

6.7 Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz berechnet, sofern gesetzlich erforderlich.

6.8 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

7. Stornierungsregelung

7.1 Hochzeiten, Jubiläen und andere planbare Veranstaltungen 

Bei Rücktritt des Auftraggebers gelten folgende Ausfallhonorare: 

  • bis 60 Tage vor dem Termin: kostenfrei
  • 59 bis 30 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 14 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

7.2 Trauerfeiern 

Bei Rücktritt des Auftraggebers gelten folgende Ausfallhonorare: 

  • Bei Absage bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Kosten.
  • Bei Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Bei Absage am Tag der Trauerfeier oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.

8. Verhinderung des Dienstleisters

8.1 Sollte der Dienstleister aufgrund von Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände die vereinbarte Zeremonie nicht persönlich durchführen können, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.

8.2 Der Dienstleister bemüht sich in diesem Fall, einen qualifizierten Ersatzredner zu vermitteln, der die Zeremonie übernehmen kann.

8.3 Ist dies nicht möglich oder wird kein Ersatz gewünscht, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

8.4 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters vorliegt.

9. Haftung und Gestaltungsfreiheit

9.1 Der Dienstleister verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

9.2 Bei sämtlichen Aufträgen besteht Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Sprache, Aufbau, Text und Stil der Rede.

9.3 Der Dienstleister haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fritzlar.

10.2 Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht.